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seit dem 05.12.2002
APO IT Weiterbildung
Alle Infos über das neue IT-Weiterbildungssystem, Specialists, Professionals, Lernprozessbegleiter etc.

Zulassungsvoraussetzungen für Specialists

Um als Kandidat zu einem der Spezialistenprofile zugelassen zu werden, muss eine der folgenden fachlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
(wenn im Folgenden von Berufspraxis in die Rede ist, so ist stets eine Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis mit mindestens 35 Stunden pro Woche gemeint):

  • Der Kandidat hat einen berufsqualifizierenden Bildungsabschluss in einem Beruf des IT-Bereichs, oder
  • einen berufsqualifizierenden Bildungsabschluss in einem sonstigen Beruf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im IT-Bereich oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis im IT-Bereich. Auf die erforderliche Berufserfahrung kann (mit max. 12 Monaten) der Besuch einer nach SGB III geförderten Weiterbildungsmaßnahme mit inhaltlicher Orientierung an mind. einem der IT-Spezialistenprofile angerechnet werden.
  • Zugelassen werden kann auch, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Zertifizierung rechtfertigen.

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