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Zertifizierung versus IHK-Prüfung

Für die Prüfungen im IT-Weiterbildungssystem sind sowohl privatrechtliche, wie auch öffentlich-rechtliche Prüfungen vorgesehen. Privatrechtlich werden die Spezialisten geprüft, öffentlich-rechtlich die Professionals.

Privatrechtliche Prüfungen werden von Zertifizierungsstellen abgenommen. Bei den Öffentlich-rechtlichen ist die zuständigen Stelle die Industrie und Handelskammer (IHK).

Die privatrechtlichen, die nach ISO 17024 durchgeführt werden, sind international gültig. Durch die Einbettung in die ISO-Norm ist der gesamte Ablauf der Zertifizierung sehr stringent und durch ein straffes Qualitätsmanagement geregelt.

 Die öffentlich-rechtlichen Prüfungen gelten bundesweit und und werden durch die IT-Fortbildungsverordnung geregelt. Die Prüfungsausschüsse sind an die Vorgaben dieser Verordnung gebunden. Da diese Vorgaben aber die Prüfung nicht bis ins Detail regeln, gibt es derzeit bundesweit unterschiedliche Auslegungen der Prüfungsordnung. Der DIHK will diesem Missstand aber entgegenwirken und erarbeitet "Empfehlungen für die Durchführung der IHK-Prüfung von Professionals" als Handreichung für Prüfkammern und Prüfungsausschüsse.

Wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Prüfungen ist, dass Spezialisten auf berufliche Kompetenzen hin geprüft werden, und somit für einen begrenzten Zeitraum in ihrem Spezialgebiet zertifiziert sind. Dies ist unabdingbar, da die IT-Branche auf Grund rascher Entwicklungen sehr schnelllebig ist. Um auch gerade der hohen Innovationsgeschwindigkeit der IT-Branche gewachsen zu sein, wurde der privatrechtliche Ansatz gewählt, um bei Bedarf schnell auf Innovationen reagieren zu können.

Die Professionals hingegen haben mit bestehen ihrer Prüfung einen Abschluß ohne Gültigkeitsbegrenzung errungen. Ihre Führungstätigkeiten verändern sich innerhalb der nächsten Jahre nicht so stark wie dies bei den Spezialisten der Fall ist.

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